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Allgemeine Geschäftsbedingungen / Widerrufsbelehrung
der Firma Silvia Arndt
1.
Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten
für alle Angebote und Leistungen der Firma Silvia Arndt
Hauptsitz Milanstr.3 04435 Schkeuditz OT Radefeld und Ihren
Zweigniederlassungen.
Niederlassungen
Hauptstr.5, 04435 Schkeuditz
OT Freiroda
Hauptstr.50, 04435 Schkeuditz
OT Freiroda
Ernst Thälmann Str.26,
04435 Schkeuditz OT Glesien
Mittelstr.32, 04435 Schkeuditz
OT Hayna
Ikarusstr.14, 04435 Schkeuditz
OT Glesien
1.2. Entgegenstehende oder
von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die Firma
Silvia Arndt nicht an, es sei denn, die Firma Silvia Arndt hat ihrer
Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3. Die
AGB von Silvia Arndt gelten auch dann, wenn Silvia Arndt in Kenntnis
entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des
Kunden die Leistungen vorbehaltlos ausführt.
2.
Angebote und Vertragsabschluss
2.1. Die Angebote von Silvia Arndt sind freibleibend.
Verträge kommen erst zustande, wenn Silvia Arndt die Buchung des
Kunden bestätigt wird und bei Parkplatzreservierungen erst wenn
das Fahrzeug auf den Parkplätzen abgestellt ist.
2.2.
Mitarbeiter und sonstige Beauftragte von Silvia Arndt sind nicht
berechtigt oder bevollmächtigt, Vereinbarungen außerhalb
des schriftlich niedergelegten Vertragsinhalts zu treffen.
3.
Mietvertrag
3.1. Silvia Arndt bietet dem Kunden die Möglichkeit,
sein Fahrzeug auf dem von Silvia Arndt betriebenen Parkplätzen
gegen Entgelt abzustellen und den von Silvia Arndt betrieben
Shuttle-Service zum Flughafen Leipzig /Halle und zurück
kostenfrei einmalig zu nutzen.
3.2. Silvia Arndt ist
verpflichtet, dem Kunden für die vereinbarte Dauer die gebuchten
Stellplätze zur Verfügung zu stellen.
3.4. Silvia
Arndt steht wegen seiner Forderungen aus dem Mietvertrag ein
Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an dem
eingestellten Fahrzeug des Kunden zu.
3.5. Entfernt der Kunde
das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit nicht, so tritt keine
stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses auf
unbestimmte Zeit ein. Silvia Arndt kann in diesem Fall für die
Dauer bis zur Entfernung des Fahrzeugs eine Entschädigung in
Höhe des Entgeltes verlangen, das für eine entsprechende
Mietdauer unter Zugrundelegung des für die Mietzeit vereinbarten
Entgelts verlangt werden könnte; die weiteren Ansprüche von
Silvia Arndt bleiben hiervon unberührt.
3.6. Verhalten
auf dem Betriebsgelände
3.7. Auf dem Betriebsgelände
von Silvia Arndt gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung
(StVO). Auf dem gesamten Betriebsgelände darf nur im
Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Der Kunde hat die
Verkehrszeichen zu beachten sowie den Anweisungen der Mitarbeiter von
Silvia Arndt und deren Erfüllungsgehilfen und Beauftragten
jederzeit Folge zu leisten. Jeder Kunde sowie die ihn begleitenden
Personen haben sich so zu verhalten, dass Gefährdungen und
Schädigungen Dritter vermieden werden.
3.8. Fahrzeuge
dürfen nur innerhalb der markierten Stellflächen abgestellt
werden. Dabei hat der Kunde darauf zu achten, dass andere Fahrzeuge
insbesondere im Hinblick auf das ungehinderte Ein- und Ausparken von
und zu benachbarten Stellplätzen nicht behindert werden. Sollte
ein Kundenfahrzeug so abgestellt werden, dass es andere, bereits
parkende Kundenfahrzeuge so behindert, dass diese nicht ausparken
können, ist Silvia Arndt dazu berechtigt, das behindernde
Fahrzeug umsetzen zu lassen und dem Halter die Kosten der Umsetzung
zzgl. einer Aufwandsentschädigung von 300 EURO in Rechnung zu
stellen.
3.9. Soweit dem Kunden ein bestimmter Stellplatz
zugewiesen wird, ist der Kunde verpflichtet, sein Fahrzeug
ausschließlich auf dem zugewiesenen Stellplatz abzustellen.
3.10. Es ist dem Kunden untersagt, auf dem Betriebsgelände
von Silvia Arndt ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von
Silvia Arndt Reparaturen an Fahrzeugen vorzunehmen, sie zu waschen
oder zu reinigen, Kühlwasser, Kraftstoffe oder Öle
abzulassen, Müll zu entsorgen, Sachen jeglicher Art
(insbesondere Betriebsstoffe, feuergefährliche Gegenstände,
leere Betriebsstoffbehälter, Reifen, Fahrräder usw.) zu
lagern, Motoren auszuprobieren oder laufen zu lassen sowie Fahrzeuge
mit undichtem Tank oder Motor abzustellen.
3.11.
Verunreinigungen, die durch den Kunden oder seine Begleiter
verursacht werden, sind unverzüglich und ordnungsgemäß
von dem Kunden zu beseitigen. Unterlässt er dies, ist Silvia
Arndt berechtigt, die Verunreinigungen auf Kosten des Kunden zu
beseitigen. Bei Verunreinigungen des Bodens oder des Grundwassers hat
die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten
des Kunden zu erfolgen; in diesen Fällen hat der Kunde kein
Recht zur Selbstvornahme.
3.12. Der Aufenthalt auf dem
Betriebsgelände von Silvia Arndt zu anderen Zwecken als der
Fahrzeugeinstellung und Abholung, des Be- und Entladens sowie während
eventueller Wartezeiten auf den Shuttle ist nicht gestattet. Silvia
Arndt ist berechtigt, das Abstellen des Fahrzeugs auf dem
Betriebsgelände von Silvia Arndt im Falle drohender Gefahr zu
verweigern, und Fahrzeuge im Falle drohender Gefahr von dem
Betriebsgelände zu entfernen.
4.
Shuttle-Service
4.1. Mieter eines Stellplatzes auf dem Betriebsgelände
von Silvia Arndt sind berechtigt, maximal 8 Personen pro Fahrzeug
einen kostenlosen Shuttle-Service vom Betriebsgelände von Silvia
Arndt zum Flughafen Leipzig/Halle) und zurück zu nutzen. Pro
gebuchten Stellplatz beinhaltet dies die einmalige Fahrt zum
Flughafen und die einmalige Fahrt vom Flughafen zum Parkplatz. Bei
zusätzlichen Shuttlefahrten wird für jede geleistete
Strecke eine Zahlung von 15 EUR fällig.
4.2. Bei hohem
Passagieraufkommen behalten wir uns im Interesse des Transports aller
vor, in extremen Situationen (wie Staus, Flugzeugverspätungen,
o.ä.) nur die Fahrer der Fahrzeuge zu befördern.
4.3.
Das Gepäck des Kunden sowie seiner Begleitpersonen wird bis zu
Menge und Gewicht, die entsprechend der Bedingungen der Charter- und
Linienfluggesellschaften von diesen für die kostenlose
Beförderung festgesetzt sind, kostenlos befördert. Silvia
Arndt ist zur Beförderung von Über-/Sperrgepäck nur
nach gesonderter Vereinbarung verpflichtet.
4.4. In der Regel
erfolgt der Shuttle-Service individuell und richtet sich nach den
Abflug- und Landezeiten des Kunden.
4.5. Die Beförderung
zum den Flughafen erfolgt in der Regel bis zu dem vom
Flughafenbetreiber festgelegten Haltepunkt, der in größtmöglicher
Nähe zu dem Terminal liegt, in dem sich der Check-In-Schalter
des Kunden befindet.
4.6. Die Ankunftszeit an unserem
Parkplatz, die Landezeit am Flughafen und die Flugnummer sind von dem
Kunden bei der Buchung anzugeben. Silvia Arndt haftet nach Maßgabe
der nachfolgenden Regelungen nur für eine verspätete
Ankunft am Flughafen, wenn die Angaben des Kunden korrekt sind, der
Kunde mindestens 30 Minuten vor dem von der jeweiligen
Fluggesellschaft angegebenen Beginn der Check-In- Zeit bei Silvia
Arndt zur Nutzung des Shuttle-Service antritt und aufgrund eines
Verschuldens von Silvia Arndt seinen Flug nicht mehr erreicht. Eine
Haftung für Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder
für verkehrsbedingte, nicht von Silvia Arndt verschuldete
Verzögerungen ist ausgeschlossen.
4.7. Der Rücktransport
vom Flughafen zum Betriebsgelände von Silvia Arndt erfolgt in
der Regel zeitnah. Der Kunde hat Silvia Arndt nach erfolgter Landung
und Abholung des Gepäcks telefonisch zu benachrichtigen. Silvia
Arndt wird daraufhin umgehend ein Fahrzeug zur Abholung schicken.
4.8. Silvia Arndt ist berechtigt, alkoholisierten oder
randalierenden Personen eine Beförderung zu verweigern. Bereits
gezahlte Gebühren werden in diesem Fall nicht zurückerstattet.
4.9. Silvia Arndt stellt im Shuttle Kindersitze zur
Verfügung, wenn der Kunde diese unter Angabe der gewünschten
Anzahl bei der Buchung angibt und Silvia Arndt eine entsprechende
Reservierung mit der Buchungsannahme ausdrücklich bestätigt.
5.
Preise und Zahlungsbedingungen
5.1. Der Kunde verpflichtet sich, die vereinbarten Preise an
Silvia Arndt zu zahlen.
5.2. Von Silvia Arndt angegebene
Preise verstehen sich als Bruttopreise.
5.3. Für die von
Silvia Arndt angebotenen Parkleistungen gelten die angegebenen
Tagespreise pro angebrochenen Kalendertag, auch wenn der Kunde an den
jeweiligen Kalendertagen die von Silvia Arndtde angebotenen
Parkleistungen nur zeitweise nutzt.
5.4. Die vereinbarten
Preise werden dem Kunden zu Beginn der Einstellzeit in Rechnung
gestellt und sind von dem Kunden sofort und ohne Abzug in EURO zu
zahlen.
5.5. Gegen die Ansprüche von Silvia Arndt kann
der Kunde nicht mit Gegenansprüchen aufrechnen, es sei denn, die
Gegenforderung ist rechtskräftig festgestellt oder von Silvia
Arndt anerkannt.
5.6. Auf bereits gegebene Rabatte werden
keine weiteren Ermäßigungen oder Rabatte gewährt.
5.7. Sollten auf Grund von technischen Defekten die Preise im
Internet fehlerhaft auspreist werden, gelten in jedem Falle die auf
dem Parkplatz aushängenden Preislisten.
6.
Rücktritt
6.1. Der Kunde kann bis zu 24 Stunden vor Beginn der
vereinbarten Mietzeit schriftlich, per Fax oder per E-Mail von dem
Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt für den Kunden
kostenfrei.
6.2. Gesetzliche Rücktritts- und
Kündigungsrechte der Parteien bleiben von den vorstehenden
Regelungen unberührt.
6.3. Anzahlungen bei Reisebüros
oder Dritten werden nicht erstattet.
7.1.
Silvia Arndt haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für
Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der
Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen von Silvia Arndt beruhen.
7.2. Sollte ein Fahrzeug wegen eines technischen Defekts
nicht anspringen, ist es Sache des Kunden, entsprechende Maßnahmen
zu treffen. Sollte das Fahrzeug bei der Rückgabe nicht
anspringen, haftet Silvia Arndt nicht für dadurch anfallende
Rückfahrt- oder Übernachtungskosten.
7.3. Für
technische oder mechanische Defekte (z.B. Reifen, Kupplung, Getriebe
usw.) eines Fahrzeuges, die nach Wagenabgabe und vor Wagenrückgabe
auftreten, wird keine Haftung übernommen, ebenso wenig für
Schäden, die andere Verkehrsteilnehmer (Kunden) einem Fahrzeug
zufügen (Kratzer o.ä.). Sollten solche Schäden ohne
Meldung eines Verursachers auftreten, handelt es sich um
Fahrerflucht; diese zu verfolgen, ist nicht Sache von Silvia Arndt.
7.4. Wenn Mitarbeiter von
Silvia Arndt Fahrzeugen, die wegen leeren oder schwachen Batterien
nicht mehr anspringen, Starthilfe geben, geschieht dies
ausschließlich nach Anweisung und auf Risiko des Kunden und
ohne Garantie auf nachträgliche Funktionstüchtigkeit.
7.5. Der Mieter ist verpflichtet, sein Fahrzeug bei Abholung
noch vor dem Starten in Augenschein zu nehmen und einen Schaden an
seinem Fahrzeug unverzüglich einem Mitarbeiter von Silvia Arndt
anzuzeigen. Silvia Arndt kann keine Haftung für Schäden
übernehmen, die nicht entsprechend Satz 1 angezeigt werden.
7.6. Silvia Arndt haftet nicht für Schäden, die
durch andere Personen als die eigenen Mitarbeiter oder
Erfüllungsgehilfen zu verantworten sind. Dies gilt sowohl für
Beschädigungen durch andere Kunden oder Dritte als auch bei
Diebstahl.
7.7. Silvia Arndt haftet nach den gesetzlichen
Bestimmungen, sofern Silvia Arndt schuldhaft eine wesentliche
Vertragspflicht verletzt. In diesem Fall ist die Haftung von Silvia
Arndt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden
begrenzt.
7.8. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt;
dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz, verschuldensunabhängige gesetzliche
Haftungstatbestände sowie Ansprüche des Kunden, die bereits
vor Vertragsschluss entstanden sind.
7.9. Soweit nicht
vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist die Haftung von Silvia
Arndt ausgeschlossen.
7.10. Der Kunde haftet unabhängig
von einem Verschulden für alle Schäden, die infolge
technischer Defekte durch das von ihm oder von ihm beauftragte Dritte
auf das Betriebsgelände von Silvia Arndt verbrachte Fahrzeug
verursacht werden.
7.11. Der Kunde tritt bereits jetzt eigene
Ansprüche gegen Versicherungen oder sonstige Dritte aus einem
von ihm zu vertretenden oder aufgrund eines technischen Defekts
seines Fahrzeugs eingetretenen Schadensfall an Silvia Arndt ab,
soweit Silvia Arndt ein Schaden entstanden ist.
8.
Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
8.1. Es gilt ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
8.2. Erfüllungsort ist
Freiroda, es sei denn, dass ausdrücklich ein anderer
Erfüllungsort vereinbart wurde.
8.3. Gerichtsstand für
alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Eilenburg.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von
Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist
beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um
Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Silvia Arndt,
Milanstr.3, 04435 Schkeuditz oder per Mail
info@flughafen-parkplatz-leipzig.de,
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post
versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss,
diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der
Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die
Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist
absenden.
Folgen
des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle
Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und
spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen,
an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei
uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir
dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen
Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde
ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden
Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie
verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist
beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen,
der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der
Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags
unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum
Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Radefeld, den 01.04.2015
Alle Preise inkl. gesetzlicher
MwSt.
Allgemeine
Geschäftsbedingungen der Firma Silvia Arndt ( Fahrzeugpflege)
Allen zwischen Silvia Arndt
(im folgenden Anbieter genannt) und dem Kunden (im folgenden
Auftraggeber genannt) abgeschlossenen Verträgen liegen folgende
Allgemeine Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt)
zugrunde:
§1 Geltungsbereich der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 Für alle zwischen dem
Anbieter und dem Kunden abgeschlossenen Verträge und für
vorvertragliche Schuldverhältnisse gelten ausschließlich
unsere AGB. Zu unserem Geschäftsbereich gehören nur die
angebotenen Serviceleistungen, insbesondere Fahrzeugaufbereitung,
Reinigung und Autowäsche. Andere Vertragsbedingungen/AGB werden
nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich
widerspricht.
1.2 Auch wenn beim Abschluss gleichartiger Verträge
hierauf nicht nochmals hingewiesen wird, gelten ausschließlich
die AGB des Anbieters in ihrer bei Abgabe der Erklärung des
abrufbaren Fassung, es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren
schriftlich etwas anderes.
1.3.Alle Vereinbarungen, die von
unseren AGB abweichen, bedürfen der Schriftform.
1.4.Wenn
eine oder mehrere Klauseln bzw. Absätze dieser AGB unwirksam
sind, so bleiben die übrigen Klauseln und Absätze dieser
AGB weiterhin gültig.
1.5 Im Übrigen gelten die
gesetzlichen Regelungen.
§2
Terminvereinbarungen
2.1. Zwischen dem Anbieter und
dem Auftraggeber kommt ein Vertragsabschluss mit Terminvereinbarungen
für Serviceleistungen des Anbieters zustande und wird als
solcher zwischen den Vertragsparteien anerkannt. Zur zusätzlichen
Dokumentation des Vertragsabschlusses hat der Auftraggeber vor
Durchführung der Fahrzeugreinigung/ -aufbereitung eine
schriftliche Auftragsbestätigung unterzeichnen.
2.2.
Eilaufträge müssen von Auftraggebern als solche vor
Auftragsannahme angegeben werden. Eine Auftragsannahme von
Eilaufträgen behält sich der Anbieter vor, da diese sich
nach der Auftragslage richtet.
§3 Nichteinhaltung von
Terminvereinbarungen
3.1. Die von den
Vertragsparteien getroffenen Terminvereinbarungen sind für die
Vertragsparteien bindend.
3.2.Wird die Terminvereinbarung vom
Auftraggeber nicht eingehalten, so kann der Anbieter gegenüber
dem Auftraggeber als pauschaliertem Schadensersatz eine
Unkostenpauschale in Höhe von 20% des vereinbarten Preises,
mindestens aber von 20,00 EUR geltend machen, soweit der Auftraggeber
nicht nachweisen kann, dass ein Schaden oder eine Wertminderung
überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die
Pauschale ist.
§4 Reklamationen
4.1. Die durchgeführten
Leistungen des Anbieters werden zusammen mit dem Auftraggeber bei
Übergabe des Fahrzeuges vom Anbieter an den Auftraggeber
überprüft und gemeinsam abgenommen. Reklamationen sind
unverzüglich nach erbrachter Arbeit geltend zu machen. Im Fall
von nicht offensichtlichen Mängeln sind diese unverzüglich
nach Kenntnisnahme vom Auftraggeber gegenüber dem Anbieter
anzuzeigen. Der Anbieter hat das ausdrückliche Recht zur
Nacherfüllung, sofern die Reklamation berechtigt ist. Bei
Fehlschlagen der Nacherfüllung bleibt dem Auftraggeber das Recht
zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag nach seiner Wahl
vorbehalten.
4.2. Reklamationen sind vom Auftraggeber vor Ort und
unverzüglich im Beisein des Anbieters schriftlich
festzuhalten.
4.3. Bei Reklamationen, die sich auf eine
Beschädigung am Fahrzeug durch den Anbieter beziehen könnten,
müssen die Beschädigungen unverzüglich nach Übergabe
des Fahrzeuges gemeldet werden.
§5 Schadensersatz
5.1. Schadensersatzansprüche
des Auftraggebers gegenüber dem Anbieter werden ausgeschlossen,
ausgenommen:
– Schadensersatzansprüche wegen einer
Haftung des Anbieters für Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer
fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders
beruhen
– Schadensersatzansprüche wegen einer Haftung
für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Anbieters oder einer vorsätzlichen oder
grobfahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen.
5.2. Bei
Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht werden und ihren
Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z.B. durch Steinschlag,
Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten Lacken, Kratzern etc.,
können nach Maßgabe von Ziff. 5.1. dieser AGB keine
Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen
Mitarbeiter geltend gemacht werden.
5.3. Bei stark verschmutzten
Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, können
leicht aggressive Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann zu
Farbverblassungen und Abweichungen führen. Der Auftraggeber wird
vor der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung hierüber
informiert. Wird eine Durchführung dieser Arbeiten vom
Auftraggeber dennoch gewünscht, können nach Maßgabe
von Ziff. 5.1. dieser AGB keine Schadensersatzansprüche gegen
den Anbieter und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.
5.4.Eine
Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die bereits vor der
Fahrzeugaufbereitung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren
(z.B. Karosserieschäden, Kratzer und Beulen, schadhafte Felgen,
Antennen, Außenspiegel, loses und schadhaftes Interieur oder
Zubehör, welches im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch
angebracht wurde, etc.) oder durch die Arbeiten am Fahrzeug
vergrößert wurden, werden nach Maßgabe von Ziff.
5.1. dieser AGB nicht übernommen. Der Auftraggeber wird vor der
Unterzeichnung der Auftragsbestätigung hierüber informiert.
Wird eine Durchführung dieser Arbeiten vom Auftraggeber dennoch
gewünscht, können nach Maßgabe von Ziff. 5.1. dieser
AGB keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen
Mitarbeiter geltend gemacht werden.
5.5. Motor- und
Motorenraumwäsche werden nur an Kraftfahrzeugen mit
einwandfreier Elektrikabdichtung durchgeführt. Mit der
Auftragserstellung zur Motor- und Motorenraumwäsche bestätigt
der Kunde die einwandfreie Elektroabdichtung im Motorenraum und
seines Fahrzeugs. Bei Ausfällen übernimmt der Anbieter nach
Maßgabe von Ziff. 5.1. dieser AGB keine Haftung.
5.6. Bei
empfindlichen Elektrobauteilen (z.B. Alarmanlagen, Auto-Hi-Fi, etc.)
ist der Auftraggeber verpflichtet, diese im Vorfeld der
auszuführenden Arbeiten an seinem Fahrzeug dem Anbieter zu
melden bzw. dies auf der Auftragsbestätigung schriftlich zu
vermerken, da sonst gegen den Anbieter nach Maßgabe von Ziff.
5.1. dieser AGB keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht
werden können.
§6 Schriftliche
Dokumentation des Fahrzeugzustandes vor Auftragsdurchführung
Vor Beginn der
durchzuführenden Arbeiten am Fahrzeug, müssen die
Auftragsformulare vom Kunden unterzeichnet werden. Hierzu gehört
neben der Auftragsbestätigung auch eine schriftliche
Beschreibung des IST-Zustandes des Fahrzeuges wobei die Schäden
nach Möglichkeit auch mit Fotos dokumentiert werden sollten.
Z.B. wegen bereits vorhandener Schäden am Fahrzeug.
§7 Zahlungsbedingungen
/ Zahlungsvereinbarungen
7.1. Unsere Leistungen
erfolgen grundsätzlich gegen Barzahlung oder nach Vereinbarung
auf Rechnung.
7.2. Zahlungsbedingungen sind vom Auftraggeber so zu
akzeptieren, wie sie auf der Auftragsbestätigung vermerkt
sind.
7.3.Ausnahmen von den unter Ziff. 7.1 u. 7.2 getroffenen
Regelungen sind nach vorheriger mündlicher Vereinbarung in
Ausnahmefällen möglich, müssen jedoch zu ihrer
Rechtswirksamkeit auf der Auftragsbestätigung schriftlich
festgehalten werden.
§8 Preise /
Pauschalpreise
8.1. Die Preise des Anbieters
richten sich grundsätzlich nach dem Zustand oder dem
Verschmutzungsgrad des zu reinigenden Kfz. Alle angegebenen Preise,
sofern Sie nicht mit dem Kunden abgesprochen sind, entsprechen
Serviceleistungen für Fahrzeuge mit normalem
Verschmutzungsgrad.
8.2. Preisangaben auf Informationsunterlagen,
sowie der Webseite des Anbieters dienen der Orientierung und sind
unverbindlich. Der verbindliche Preis für die beauftragte
Serviceleistung ist ausschließlich in der schriftlichen
Auftragsbestätigung enthalten.
8.3. Bei extremen
Verschmutzungen wie z.B. Farben, Tierhaaren, Fäkalien, etc., bei
denen eine spezielle Behandlung erforderlich ist, kann ein Aufpreis
geltend gemacht werden, welcher zusätzlich zum Pauschalpreis zu
entrichten ist. Aufpreise müssen auf dem Auftragsformular
zwischen den Vertragsparteien schriftlich festgehalten werden.
Sollten stärkere Verschmutzungen erst während der Reinigung
bemerkt bzw. festgestellt werden, so ist der Auftraggeber
unverzüglich hierüber in Kenntnis zu setzen. Eine
Auftragserteilung gegen Mehrkosten kann hierbei telefonisch erteilt
werden.
8.4. Die endgültigen Preise der Reinigung bzw.
Aufbereitung werden vor Beginn der Arbeiten festgelegt und auf dem
Auftragsformular dokumentiert.
§9 Autowaschanlage
9.1. Der Auftraggeber hat
etwaige Ansprüche auf Nacherfüllung wegen unzureichender
Reinigung unverzüglich nach Verlassen der Waschanlage geltend zu
machen. Der Anspruch auf Nacherfüllung erlischt mit Verlassen
des Firmengeländes.
9.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet,
das Personal rechtzeitig auf alle Umstände aufmerksam zu machen,
die zu einer Beschädigung des Fahrzeuges oder der Waschanlage
führen könnten.
9.3. Bei Eintritt eines Schadens durch
die Waschanlage haftet der Anbieter für den unmittelbar
entstandenen Schaden nach Maßgabe von Ziff. 5.1. Insbesondere
erfolgt eine Haftung für die Beschädigung der außen
an der Karosserie angebrachten Fahrzeugteile, wie z.B. Zierleisten,
Spiegel, Antennen und Spoiler sowie für dadurch verursachte
Lack- und Schrammschäden, nach Maßgabe von Ziff.
5.1.
9.4.Die Einfahrt- und Benutzungsanweisungen für die
Waschanlage sind vom Auftraggeber zu beachten.
9.5. Bei
Beschädigungen an elektrischen und elektronischen Bauteilen, die
durch Nässe oder Feuchtigkeit entstanden sind, wird keine
Haftung nach Maßgabe von Ziff. 5.1 übernommen.
9.9. Für
alle am Fahrzeug angebrachten Felgen, die über die Reifenkontur
hinausragen, bzw. nicht ausreichend geschützt sind, wird keine
Haftung nach Maßgabe von Ziff. 5.1übernommen.
§10
Fahrzeugüberführung
10.1 Der Anbieter bietet dem
Auftraggeber die Fahrzeugüberführung (Abholung und
Zustellung) des Kfz als Dienstleistung an. Der Preis für die
Überführung richtet sich nach der Entfernung und wird vor
Auftragsannahme mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbart.
10.2.
Die Abholung erfolgt ausschließlich nur von den Mitarbeitern
des Anbieters. Bei Abholung ist ein Übernahmeformular
auszufüllen. Dieser beinhaltet Stammdaten des Auftraggebers, die
durchzuführenden Tätigkeiten sowie den Gesamtpreis. Schäden
am Fahrzeug sind sofort schriftlich festzuhalten (vgl. § 6).
Gleichzeitig dient diese als Übernahmebestätigung für
den Auftraggeber. Die Zustellung erfolgt ebenfalls durch einen
Mitarbeiter des Anbieters.
10.3. Das Fahrzeug des Auftraggebers
ist während der Überführung über die
Betriebshaftpflichtversicherung des Anbieters versichert. Sie beginnt
mit der Abholung und endet mit der Übergabe.
§11 Sonstiges
11.1. Erfüllungsort ist
Schkeuditz.
11.2. Gerichtsstand zwischen Kaufleuten ist
Eilenburg.
11.3. Für alle zwischen dem Anbieter und dem
Kunden abgeschlossenen Verträge gilt deutsches Recht.
Radefeld, den 01.04.2015
Alle Preise inkl. gesetzlicher MwSt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Valetparken
I. Geltung und
Vertragsabschlüsse
1. Alle von der Firma Silvia
Arndt (nachfolgend „Anbieter“ genannt) angebotenen
Leistungen unterliegen den
nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Maßgeblich ist die
jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
Mit
der Buchung erklärt der
Kunde sein Einverständnis zu den AGB, welche er im Internet
oder auf dem Aushang im Büro
einsehen kann.
1.1 Für alle Angebote und
Leistungen der Silvia Arndt auf der Homepage
gelten ausschließlich
diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
(AGB); entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende
Bedingungen des Kunden erkennt
Silvia Arndt nicht an, es sei denn,
Silvia Arndt hat ihrer Geltung
ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB
gelten auch dann, wenn Silvia
Arndt in Kenntnis entgegenstehender oder von
diesen AGB abweichender
Bedingungen des Kunden die Leistungen vorbehaltlos
ausführt.
II. Angebote und
Vertragsabschluss
2.1 Die Angebote der Silvia
Arndt sind freibleibend. Verträge kommen erst
zustande, wenn Silvia Arndt
die Buchung des Kunden zum Vertragsabschluss
(Buchungsanfrage) schriftlich
bestätigt oder durch Gegenzeichnung des schriftlichen
Vertrages in Gegenwart des
Kunden. Ein Telefax oder eine Email genügen der
Schriftform .
2.2 Voraussetzung für
einen wirksamen Vertragsabschluss zwischen Silvia Arndt
und dem Kunden ist, dass der
Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
akzeptiert.
2.3 Mitarbeiter und sonstige
Beauftragte der Silvia Arndt sind, soweit sie keine
gesetzliche Vertretungsmacht
z.B. aufgrund Vertretungsberechtigter Organstellung oder
als Prokuristen haben –
nicht berechtigt oder bevollmächtigt, mündliche
Vereinbarungen
außerhalb des
schriftlich niedergelegten Vertragsinhalts zu treffen.
2.4 Geschäftsbedingungen
des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn
Silvia Arndt ihrer Geltung im
Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn
Silvia Arndt auf ein Schreiben
Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des
Kunden oder eines Dritten
enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein
Einverständnis mit der
Geltung jener Geschäftsbedingungen.
III. Mietvertrag
Der Kunde erkennt ausdrücklich
an, dass es sich um ein Mietvertrag handelt und nicht
um ein Verwahrungsvertrag.
3.1 Vertragspartner sind
Silvia Arndt Milanstr.3 04435 Schkeuditz und der Kunde. Ein Vertrag
zu den in den vorliegenden AGB genannten
Bedingungen kommt dadurch
zustande, dass der Kunde im Reservierungsvorgang der
Website nach Eingabe seiner
Daten auf den Button „Reservierung absenden“ klickt und
Silvia Arndt dem Kunden
anschließend eine Reservierungsbestätigung an die im
Reservierungsvorgang
angegebene E-Mail-Adresse sendet. Der verbindliche
Vertragsschluss erfolgt zum
Zeitpunkt des Zugangs der Reservierungsbestätigung im
E-
Mail-Postfach des Kunden.
3.2 Silvia Arndt speichert die
Vertragsdaten im eigenen Buchungssystem. Der
Kunde kann die Vertragsdaten
dadurch speichern, dass er die Reservierungsbestätigung
und die ihm mit derselben
E-Mail nochmals zugesandten AGB auf seinem Rechner
abspeichert oder diese
ausdruckt.
3.3 Silvia Arndt bietet den
Valet Service am Flughafen Leipzig/Halle an. Der
Kunde überlässt
Silvia Arndt sein Fahrzeug am Flughafen Flughafen Leipzig/Halle und
erhält sein Fahrzeug bei
der Rückreise am selben Ort zurück. Das Fahrzeug wird
während der Abwesenheit
des Kunden auf dem von Silvia Arndt bereitgestellten
Parkplätzen für die
Dauer der vom Kunden gebuchten Mietzeit abgestellt. Die vom
Kunden übermittelte
Uhrzeit für die Fahrzeugübergabe bei Hinreise ist
verbindlich und
verpflichtend . Abweichungen
von bis zu 30 Minuten sind akzeptabel. Andere Zeiten , die
Silvia Arndt nicht rechtzeitig
mitgeteilt werden, mindestens 24 Stunden vorher,
müssen nicht akzeptiert
werden und der Vertrag kann auf Kosten des Kunden storniert
werden. Der Kunde ist
verpflichtet alle Änderungen bzw. Zeiten etc. umgehend
Slvia Arndt mitzuteilen, da
sonst Silvia Arndt die Annahme des
Fahrzeuges verweigern kann.
Die Mitarbeiter sind berechtigt ohne Angaben von Gründen
bei Bedrohung, Beleidigung
etc. die Annahme zu verweigern und den Vertrag zu
stornieren.
3.4 Mit der Annahme einer
Stellplatz-Buchungsanfrage durch Silvia Arndt kommt
zwischen dem Kunden und Silvia
Arndt ein Mietverhältnis zustande. Weder
Bewachung noch Verwahrung sind
Gegenstand dieses Vertrages. Silvia Arndt
übernimmt keine Obhut
oder besondere Fürsorgepflichten für die von dem Kunden
eingebrachten Sachen.
3.5 Silvia Arndt ist
verpflichtet, dem Kunden für die vereinbarte Dauer den bzw.
die gebuchten Stellplätze
zur Verfügung zu stellen. Es besteht kein Anspruch des Kunden
auf einen bestimmten
Stellplatz.
3.6 Silvia Arndt steht wegen
ihrer Forderungen aus dem Mietvertrag ein
Zurückbehaltungsrecht
sowie ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Fahrzeug
des Kunden zu. Entfernt der
Kunde das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit nicht, so tritt
keine stillschweigende
Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit ein
(Ausschluss der Fiktion des §
545 BGB). Silvia Arndt kann in diesem Fall für
die Dauer bis zur Entfernung
des Fahrzeugs eine Entschädigung in Höhe des Entgeltes
verlangen, das für eine
entsprechende Mietdauer unter Zugrundelegung des für die
Mietzeit vereinbarten Entgelts
verlangt werden könnte; die weiteren Ansprüche von
Silvia Arndt bleiben hiervon
unberührt. Insbesondere ist Silvia Arndt
berechtigt, das Fahrzeug nach
Ablauf der Mietzeit von dem Betriebsgelände von
Silvia Arndt auf Kosten des
Kunden zu entfernen oder entfernen zu lassen.
IV. Verhalten auf dem
Betriebsgelände
4.1 Auf dem Betriebsgelände
dürfen PKW nur von Mitarbeitern der Silvia Arndt
bewegt werden, es sei denn das
Personal erlaubt das befahren des Parkplatzes aus
speziellen Gründen.
4.2 Auf dem Betriebsgelände
der Silvia Arndt gelten die Vorschriften der
deutschen
Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechend. Auf dem gesamten
Betriebsgelände darf nur
im Schritttempo gefahren werden. Der Kunde hat die
Verkehrszeichen zu beachten
sowie den Anweisungen der Silvia Arndt, der
Mitarbeiter der Silvia Arndt
und deren Erfüllungsgehilfen und Beauftragten
jederzeit Folge zu leisten.
Jeder Kunde sowie die ihn begleitenden Personen haben sich
so zu verhalten, dass
Gefährdungen und Schädigungen Dritter vermieden werden.
Fahrzeuge dürfen nur
innerhalb der markierten Stellflächen abgestellt werden. Dabei
hat
der Kunde darauf zu achten,
dass andere Fahrzeuge insbesondere im Hinblick auf das
ungehinderte Ein- und
Ausparken auf den benachbarten Stellplätzen nicht behindert
werden. Soweit dem Kunden der
Silvia Arndt ein bestimmter Einstellplatz
zugewiesen wird, ist der Kunde
verpflichtet, sein Fahrzeug ausschließlich auf dem
zugewiesenen Stellplatz
abzustellen.
4.3 Es ist dem Kunden
untersagt, auf dem Betriebsgelände des Silvia Arndt
ohne ausdrückliche
Zustimmung der Silvia Arndt, Reparaturen an Fahrzeugen
vorzunehmen, Fahrzeuge zu
waschen oder zu reinigen, Kühlwasser, Kraftstoffe oder Öle
abzulassen, Müll zu
entsorgen, Sachen jeglicher Art (insbesondere Betriebsstoffe,
feuergefährliche
Gegenstände, leere Betriebsstoffbehälter, Reifen,
Fahrrädern usw.) zu
lagern, Motoren auszuprobieren
oder laufen zu lassen sowie Fahrzeuge mit undichtem
Tank oder Motor abzustellen.
Verunreinigungen, die durch den Kunden oder seine
Begleiter verursacht werden,
sind unverzüglich und ordnungsgemäß von dem Kunden zu
beseitigen. Unterlässt er
dies, ist Silvia Arndt berechtigt, die Verunreinigungen
auf Kosten des Kunden zu
beseitigen. Bei Verunreinigungen des Bodens oder des
Grundwassers hat die
Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten
des Kunden zu erfolgen; in
diesen Fällen hat der Kunde kein Recht zur Selbstvornahme.
4.4 Der Aufenthalt auf dem
Betriebsgelände der Silvia Arndt zu anderen
Zwecken als der
Fahrzeugeinstellung und Abholung, des Be- und Entladens ist nicht
gestattet. Silvia Arndt ist
berechtigt, das Abstellen des Fahrzeugs auf dem
Betriebsgelände von
Silvia Arndt im Falle drohender Gefahr zu verweigern, und
Fahrzeuge im Falle dringender
Gefahr von dem Betriebsgelände zu entfernen.
4.5 Der Kunde versichert, dass
der Fahrer des Fahrzeugs im Besitz der erforderlichen
Fahrerlaubnis ist und das
Fahrzeug den gesetzlich vorgeschriebenen
Versicherungsschutz bis zum
Verlassen des Betriebsgeländes des Silvia Arndt
besitzt. Auf Verlangen der
Silvia Arndt, deren Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen
sind Fahrerlaubnis und
Fahrzeugschein vorzulegen. Besteht der begründete Verdacht
unzureichenden
Versicherungsschutzes, ist Silvia Arndt berechtigt, die Vorlage
eines geeigneten Nachweises
über den Versicherungsschutz zu verlangen. Werden die
vorbezeichneten Dokumente
insgesamt oder teilweise nicht vorgelegt, ist Silvia Arndt
berechtigt, die Vertragserfüllung abzulehnen; in diesen Fällen
hat der Kunden
keinen Anspruch auf
Schadensersatz wegen Nichterfüllung.
4.6 Das Rauchen auf dem
Betriebsgelände von Silvia Arndt ist untersagt ausser auf den
vorgeschriebenen Bereich.
4.7 Taschen, Papiere,
Wertgegenstände und sonstige Gegenstände welche zu einem
Einbruch in das Fahrzeug
verleiten könnten, sind während der Parkzeit im Kofferraum
aufzubewahren.
V. Valet-Service
5.1 Zusammen mit der Anmietung
eines Stellplatzes der Silvia Arndt stellt
Silvia Arndt für den
Kunden den Valet-Service zur Verfügung.
5.2 Der Kunde fährt zum
vereinbarten und in der Buchungsbestätigung genannten
Treffpunkt (Kurzparkzone des
Flughafen Leipzig/Halle
und benachrichtigt Silvia
Arndt 10min. vorher über sein
Erscheinen. Ein Mitarbeiter
der Silvia Arndt nimmt das Fahrzeug des Kunden
am benannten Treffpunkt in
Empfang und erledigt alle Formalitäten mit dem Kunden (z.B.
Fotografieren des Fahrzeugs,
Kontrolle ob Fahrzeugschäden vorhanden). Der Kunde
muss dem Mitarbeiter nach
Empfang der Durchschrift des Fahrzeugkontrollscheines den
Fahrzeugschlüssel
aushändigen. Der Mitarbeiter der Silvia Arndt hat zeitnah das
Fahrzeug des Kunden auf den
reservierten Parkplatz abzustellen.
5.3 Die Abflug- &
Landezeiten und die Ankunftszeit am Flughafen Leipzig/Halle sind von
dem Kunden in der
Reservierungsanfrage anzugeben. Silvia Arndt haftet nach
Maßgabe der Regelungen
in nachfolgender Ziffer VIII. nur, wenn die Angaben des
Kunden korrekt sind, der
Mitarbeiter der Silvia Arndt mindestens 20 Minuten vor
der von der jeweiligen
Fluggesellschaft angegebenen Beginn der Check-In- Zeit am
Flughafen Leipzig/Halle
eintrifft und aufgrund eines Verschuldens der Silvia Arndt
der Kunde seinen Flug
verpasst. Eine Haftung für Verzögerungen aufgrund höherer
Gewalt oder für
Verkehrsbedingte, nicht von Silvia Arndt verschuldete
Verzögerungen ist
ausgeschlossen.
5.4 Der Rücktransport des
Fahrzeuges erfolgt in der Regel zeitnah. Der Kunde hat
Silvia Arndt nach seiner
Landung und vor Abholung des Gepäcks telefonisch zu
benachrichtigen und am
Terminal auf das Eintreffen seines Fahrzeuges zu warten.
Silvia Arndt wird daraufhin
umgehend einen Mitarbeiter mit dem Kundenfahrzeug
zum Flughafen Terminal
Leipzig/Halle schicken.
5.5 Bei alkoholisierten oder
randalierenden Personen ist Silvia Arndt berechtigt,
unter Ausschluss von
Schadensersatzansprüchen des Kunden wegen Nicht- oder
Schlechterfüllung ein
zustandekommen des Vertrages zu verweigern.
5.6 Um eine reibungslose und
zeitnahe Annahme und Rückgabe des Kundenfahrzeuges
am Flughafen Terminal zu
ermöglichen, ist Silvia Arndt verpflichtet alle Mittel, die
ihm zur Verfügung stehen
zu nutzen, dazu gehören z.B., dass der Mitarbeiter des
Silvia Arndt nach der Annahme
des Kundenfahrzeuges am Flughafen Terminal das Fahrzeug zum
Betriebsgelände der Silvia Arndt zu befördern, um weiteren
Kunden den bestmöglichen Service zu gewährleisten, damit
auch diese nicht warten müssen. Das Gleiche gilt für die
Rückreise
VI. Preise und
Zahlungsbedingungen
6.1 Für die
Preisberechnung gelten die aktuellen Preislisten zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses, die im
Internet oder im Büro eingesehen werden können.
Zeitangaben für
Parkleistungen werden nach angefangenen Kalendertagen ab dem
Zeitpunkt der Einfahrt in den
Parkbereich berechnet. Die Reservierungsbestätigung
beinhaltet das endgültige
Entgelt für die zugesagte Leistung, es sei denn, der Kunde
überzieht die
Buchungszeit oder wünscht zusätzliche kostenpflichtige
Leistungen, die
zum Zeitpunkt der Bestätigung
nicht bekannt waren. Das Entgelt für den gebuchten
Stellplatz und sonstige
Leistungen wird spätestens bei Ankunft auf dem Parkplatz in bar
bezahlt. Die Preise schließen
die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein.
6.2 Für die von Silvia
Arndt angebotenen Parkleistungen gelten die
angegebenen Tagespreise pro
angebrochenen Kalendertag, auch wenn der Kunde an
den jeweiligen Kalendertagen
die von Silvia Arndt angebotenen Parkleistungen
nur zeitweise nutzt.
6.3 Sofern der Kunde die
vereinbarten Leistungen von Silvia Arndt nicht
annimmt, bleibt er
vorbehaltlich entgegenstehender gesetzlicher Regelungen zur
Entrichtung des vereinbarten
Entgelts an Silvia Arndt verpflichtet.
6.4 Gegen die Ansprüche
von Silvia Arndt kann der Kunde nicht mit
Gegenansprüchen
aufrechnen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten,
rechtskräftig
festgestellt oder von Silvia Arndt anerkannt.
6.5 Sollte der Flieger
gecancelt worden sein oder erhebliche Verspätung bei der Landung
haben und der Kunde gibt dem
Silvia Arndt nicht rechtzeitig Bescheid,kann
Silvia Arndt für die
entstandenen Kosten eine Service Gebühr in Höhe von 25€
berechnen.
6.6 Silvia Arndt kann die
Herausgabe des eingestellten Fahrzeuges bis zur
vollständigen Bezahlung
des Rechnungspreises verweigern.
VII. Rücktritt
7.1 Dem Kunden wird ein
Rücktrittsrecht unter den nachfolgenden Bedingungen
eingeräumt.
7.2 Zusätzlich kann der
Kunde bis zum Beginn der vereinbarten Mietzeit schriftlich, per
Telefax oder per E-Mail von
dem Vertrag zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt bis zu 24
Stunden vor dem vereinbarten
Mietbeginn, ist der Rücktritt für den Kunden kostenfrei.
Erfolgt der Rücktritt
später, hat der Kunde eine Rücktrittpauschale in Höhe
von 50 % des
vereinbarten Entgelts zu
leisten. Dem Kunden bleibt es nachgelassen nachzuweisen,
dass ein geringerer Schaden
bei der Firma Silvia Arndt entstanden ist. Falls der
Kunde gar nicht zur
Fahrzeugübergabe erscheint erfolgt eine Pauschale von 100% des
zu leistenden Entgelts.
7.3 Gesetzliche Rücktritts-
und Kündigungsrechte der Parteien bleiben von den
vorstehenden Regelungen
unberührt.
7.4 Widerrufsrecht für
Verbraucher
Widerrufsrecht:
Handeln Sie bei
Vertragsschluss als Verbraucher, können Sie Ihre
Vertragserklärung
innerhalb von 14 Tagen ohne
Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail)
widerrufen. Die Frist beginnt
nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, nicht jedoch vor
Vertragsschluss und auch nicht
vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß
Art.
246 § 2 in Verbindung mit
Art. 246 § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten
gemäß § 312g
Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Art. 246 § 3 EGBGB. Zur
Wahrung der Widerrufsfrist
genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten
an:
Silvia Arndt
Milanstr.3
04435 Schkeuditz
E-Mail:
info@flughafen-leipzig-valetparking.de
Folgen des Widerrufs
Im Falle eines wirksamen
Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und
ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können
Sie uns die empfangene
Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) ganz oder
teilweise nicht oder nur in
verschlechtertem Zustand zurück gewähren beziehungsweise
herausgeben, müssen Sie
uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass
Sie die vertraglichen
Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf
gleichwohl erfüllen
müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen
innerhalb von 30 Tagen erfüllt
werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer
Widerrufsbelehrung, für
uns mit deren Empfang.
Besonderer Hinweis
Ihr Widerrufsrecht erlischt
vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren
ausdrücklichen Wunsch
vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht
ausgeübt
haben.
Ende der Widerrufsbelehrung
VIII. Haftung /
Haftungsausschluss
8.1 Die Schadensersatzhaftung
von Silvia Arndt, seiner gesetzlichen Vertreter
und seiner Erfüllungsgehilfen
ist ausgeschlossen, sofern nicht nachfolgend abweichend
geregelt. Der
Haftungsausschluss gilt nicht für vorsätzlich oder grob
fahrlässig
verursachte Schäden sowie
für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden
an
Leben, Körper oder
Gesundheit. Ferner gilt der Haftungsausschluss nicht bei
vorsätzlicher oder
fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten, die so wesentlich
sind,
dass ihre Erfüllung die
Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglicht und auf
deren
Einhaltung der Kunde
regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten); bei
leicht
fahrlässiger Verletzung
von Kardinalpflichten ist die Haftung allerdings der Höhe nach
auf
den typischerweise
vorhersehbaren (vertragstypischen) Schaden begrenzt. Im Falle eines
KFZ-Diebstahls, Brand-, Hagel-
Sturm- oder Unwetterschadens, Vandalismus und KFZ-
Einbruchdiebstahl
haftet die Kaskoversicherung des jeweilig betroffenen Fahrzeuges.
Eine Haftung der Firma Silvia
Arndt für KFZ-Diebstahls-, Brand-, Hagel- Sturm-
oder
Unwetterschäden, Vandalismus und KFZ-Einbruchdiebstahl bei einem
gebuchten
Parkplatz auf einer Freifläche
wird ausgeschlossen. Ebenso werden bei Buchung einer
Freifläche Schäden
durch Tiere, durch den Wind umher gewehte Gegenstände oder
Verunreinigungen durch Bäume,
Pflanzen, Tiere, Staub etc. ausdrücklich
ausgeschlossen. Infolge
technischer Defekte durch das vom Kunden oder von ihm
beauftragte Dritte auf das
Betriebsgelände der Firma Silvia Arndt verbrachte
Fahrzeug verursacht werden,
haftet der Kunde unabhängig von einem Verschulden für
alle Schäden.
8.2 Die Firma Silvia Arndt
haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern
der schuldhaft eine
wesentliche Vertragspflicht verletzt. In diesem Fall ist die Haftung
von
Firma Silvia Arndt auf den
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schaden begrenzt.
8.3 Die Haftung wegen
schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit bleibt unberührt;
dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz,
verschuldensunabhängige gesetzliche Haftungstatbestände
sowie Ansprüche des
Kunden, die bereits vor Vertragsschluss entstanden sind.
8.4 Ist der Kunde Unternehmer,
ist die Haftung von Silvia Arndt grober
Fahrlässigkeit auf den
bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schaden begrenzt.
8.5 Bei nicht Anspringen
aufgrund eines technischen Defekts seines Fahrzeugs, ist der
Kunde dafür zuständig,
entsprechende Maßnahmen zu treffen. Sollte das Fahrzeug bei
der Rückgabe nicht
anspringen, haftet Silvia Arndt nicht für anfällige
Rückfahrt-
oder Übernachtungskosten wie (Taxi,
Mietwagen, Hotel etc.). Silvia Arndt haftet
nicht für Schäden,
die aufgrund von Gefälligkeitshandlungen (Starthilfe,
Einparkhilfe)
seiner Mitarbeiter und/oder
Erfüllungsgehilfen entstehen. Für technische oder
mechanische Defekte (z.B.
Reifen, Kupplung, Getriebe usw.) eines Fahrzeuges nach
Wagenabgabe oder vor
Wagenrückgabe wird keine Haftung übernommen. Eine anfällige
Reparatur liegt in der
Verantwortung des Kunden. Jedes Fahrzeug muss einen
Ersatzreifen vorweisen, sollte
dies nicht vorhanden sein und ein Reifenwechsel kann bei
einem Schaden nicht gewechselt
werden, dann haftet Silvia Arndt nicht für die
Rücktransportkosten
(Taxi, Zug, Mietwagen etc.)und auch nicht für das Abschleppen
des
Fahrzeuges.
8.6 Der Kunde verpflichtet
sich, sein Fahrzeug zu prüfen und einen Schaden an seinem
Fahrzeug unverzüglich,
offensichtliche Schäden jedenfalls bei Rückgabe seines
Fahrzeuges anzuzeigen. Der
Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch andere
Personen zu verantworten sind.
8.7 Der Kunde tritt bereits
jetzt eigene Ersatzansprüche gegen Dritte oder
Versicherungen aus einem von
ihm zu vertretenden oder aufgrund eines technischen
Defekts des Fahrzeugs
eingetretenen Schadensfalls im Voraus an Silvia Arndt
ab, soweit Silvia Arndt ein
Schaden entstanden ist.
8.8 Der Kunde haftet
unabhängig von einem Verschulden für alle Schäden, die
infolge
technischer Defekte durch das
von ihm oder von ihm beauftragte Dritte auf dem
Betriebsgelände sowie auf
öffentlichen Wegen/ Straßen.
8.9 Der Anbieter übernimmt
keine Haftung für Schäden, die auf dem Firmengelände
oder
im Verlauf des durchgeführten
Shuttle-Services an Gepäckstücken des Kunden auftreten.
8.10 Der Anbieter haftet nicht
für Wertgegenstände, die der Kunde im Fahrzeug bewusst
oder unbewusst zurücklässt.
Es ist in der Verantwortung des Kunden, das Fahrzeug ohne
Wertgegenstände zu
hinterlassen. Für entwendete wertvolle Güter, die im Auto
gelassen
wurden, haftet der
Kunde.Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die
Haftung von dem Anbieter
ausgeschlossen.
8.11 Ferner ausgeschlossen ist
eine Haftung für den Verlust von am PKW angebrachten
Anbauteilen, wie Radkappen,
Spoilern, Antennen sofern Silvia Arndt dies nicht
nach Maßgabe dieser AGB
zu vertreten hat. Silvia Arndt haftet zu keiner Zeit für
das pünktliche Erreichen
des gebuchten Fluges seiner Kunden. Der Kunde ist selbst
dafür verantwortlich,
rechtzeitig am Flughafen zu sein bzw. rechtzeitig einzuchecken,
wenn er z.B. den Fahrer nicht
telefonisch erreichen kann. Aus einem nicht rechtzeitigen
Einchecken können keine
Schadenersatzforderungen geltend gemacht werden. Der
Kunde ist für Schäden
an seinem Fahrzeug grundsätzlich darlegungs- und
beweispflichtig. Sollte der
Beweis, dass das Fahrzeug beschädigt zurückgegeben wurde,
unbestritten, rechtskräftig
oder von Silvia Arndt festgestellt oder anerkannt
werden wird vermutet, dass die
Beschädigung während der Standzeit bei Silvia Arndt
eingetreten ist. Dann hat in
der Regel Silvia Arndt die Schäden zu
verantworten und zu ersetzen.
Die Beweislast liegt generell beim Kunden, als dass der
Kunde beweisen muss, dass der
Schaden durch uns oder unsere Mitarbeiter verursacht
wurde, wenn aufgrund des
Schadenbilds und -ortes angenommen werden kann, dass der
Schaden bei Fahrzeugübergabe
für den Mitarbeiter nicht zu sehen war. Für das
Vertragsverhältnis
zwischen dem Kunden und Silvia Arndt gilt deutsches Recht.
Für Verbraucher gilt dies
nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender
Vorschriften des Rechts des
Staats ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
8.12 Die Aufrechnung gegen
Forderungen von Silvia Arndt durch den Kunden ist
nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.
8.13 Mitarbeiter und sonstige
Beauftragte der Silvia Arndt erstellen bei
„Annahme“ eines
Kundenfahrzeug ein Übergabeprotokoll, dieses Übergabeprotokoll
bietet relevante Daten wie:
z.B.: Kilometerstand, Tankfüllmenge usw., ist aber nicht
verbindlich sondern nur ein
Hilfsmittel. Etwaige offensichtliche Schäden werden markiert,
können aber durch
Tageszeit oder Witterungsverhältnisse usw. beeinflusst sein. Das
Übergabeprotokoll zeigt
nur den objektiven, im Moment der „Annahme“
festgestellten,
Gesamteindruck des Fahrzeuges
und ist somit nicht allein Gewährleistungsrelevant.
IX. Datenschutz
Die Silvia Arndt
bereitgestellten Daten werden gemäß
Bundesdatenschutzgesetz
geschützt. Der Kunde
erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten von
Silvia Arndt im Rahmen der
Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und
gespeichert werden. Die Daten
werden nicht an unbefugte Dritte weitergegeben, sofern
hierzu keine gesetzlich oder
behördlich angeordnete Verpflichtung besteht. Soweit dies
zur Abwicklung von
geschlossenen Verträgen erforderlich ist, dürfen die bei
der
Registrierung erhobenen
Teilnehmerdaten, wie zum Beispiel Name, Adresse,
Telefonnummer und Flugdaten,
an die jeweiligen Leistungsträger und Dritte weitergeleitet
werden.
X. Schlussbestimmung,
Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
10.1 Es gilt ausschließlich
das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2 Erfüllungsort ist
der Geschäftssitz von Silvia Arndt, es sei denn, dass
ausdrücklich ein anderer
Erfüllungsort vereinbart wurde.
10.3 Ist der Kunde Kaufmann,
eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches
Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland
keinen allgemeinen
Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen
Streitigkeiten
aus der Geschäftsbeziehung
zwischen dem Anbieter und dem Kunden nach Wahl des
Anbieters Geldern oder der
Sitz des Kunden. Für Klagen gegen den Anbieter ist in diesen
Fällen jedoch Geldern
ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche
Bestimmungen über
ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung
unberührt.
10.4 Die Beziehungen zwischen
dem Anbieter und dem Kunden unterliegen
ausschließlich dem Recht
der Bundesrepublik Deutschland.
10.5 Soweit der Vertrag oder
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken
enthalten, gelten zur
Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen
Regelungen als vereinbart,
welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen
Zielsetzungen des Vertrages
und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
vereinbart hätten, wenn
sie die Regelungslücke gekannt hätten.
Radefeld, den 01.04.2015
Alle Preise inkl. gesetzlicher MwSt.